Datum des Inkrafttretens: 2024-09-26
WICHTIG: BITTE LESEN SIE DIESE VEREINBARUNG SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE DIESE SOFTWARE NUTZEN. DURCH DIE NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERKLÄREN SIE SICH MIT DEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG EINVERSTANDEN. WENN SIE MIT DEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG NICHT EINVERSTANDEN SIND, INSTALLIEREN ODER NUTZEN SIE DIE SOFTWARE NICHT.
1. Definitionen
"Software" bezieht sich auf das von LISTA AG bereitgestellte Softwareprodukt, einschliesslich aller dazugehörigen Medien, gedruckten Materialien und elektronischen oder Online-Dokumentationen.
"Lizenzgeber" bezieht sich auf LISTA AG, den Eigentümer der Software. Geschäftspartner des «Lizenznehmers» hinsichtlich der von der LISTA AG bereitgestellten Software kann auch ein verbundenes Unternehmen der LISTA AG sein, welches Produkte der LISTA AG vertreibt.
"Lizenznehmer" bezieht sich auf die Person oder Organisation, die die Software nutzt.
2. Lizenzgewährung
Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer eine nicht exklusive, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Lizenz zur Nutzung der Software gemäss den Bedingungen dieser Vereinbarung.
Der Lizenznehmer darf die Software auf einem einzigen Gerät installieren und nutzen. Die Software darf ausschliesslich vom Lizenznehmer selbst und nur zu dem vom Lizenzgeber angegebenen Zweck verwendet werden.
Der Lizenznehmer alleine ist dafür verantwortlich, für die Software eine geeignete Hardware bereitzustellen, auf der sich die Software lauf- und funktionsfähig installieren lässt.
3. Einschränkungen
Der Lizenznehmer darf die Software nicht vermieten, verleasen, verkaufen, unterlizenzieren, abtreten, übertragen, auslagern, offenlegen oder anderweitig kommerziell nutzen oder sie Dritten zur Verfügung stellen oder überlassen. Der Lizenznehmer oder Dritte dürfen die Software nicht verändern, anpassen, übersetzen, zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren, auch nicht Teile der Software. Wird Hardware des Lizenznehmers, auf welcher die Software installiert ist, an einen Dritten abgegeben, so ist der Lizenznehmer dafür verantwortlich, dass die Software vor der Übergabe an den Dritten vollständig gelöscht wird. Die vorgenannte Verpflichtung zur Löschung der Software vor einer Überlassung von Hardware an Dritte gilt nicht für Händler, welche die von Lista bezogene und installierte Software zur bestimmungsgemässen Nutzung an einen Dritten veräussern.
Der Lizenznehmer darf die Software nicht kopieren oder kopieren lassen, ausser für interne Sicherungs- oder Archivierungszwecke.
4. Eigentum
Alle Rechte, Titel und Interessen an der Software und von allen Kopien der Software verbleiben beim Lizenzgeber.
5. Aktualisierungen der Anwendung
Der Lizenzgeber kann von Zeit zu Zeit Erweiterungen oder Verbesserungen der Merkmale/Funktionalität der Software bereitstellen, wozu Patches, Fehlerbehebungen, Updates, Upgrades und andere Änderungen gehören können. Der Lizenzgeber ist jedoch hierzu nicht verpflichtet.
Updates können bestimmte Merkmale und/oder Funktionen der Anwendung verändern oder löschen. Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, dass der Lizenzgeber nicht verpflichtet ist, (i) Updates und/oder Upgrades zur Verfügung zu stellen oder (ii) bestimmte Merkmale und/oder Funktionen der Anwendung weiterhin für den Lizenznehmer bereitzustellen oder zu aktivieren.
Der Lizenznehmer erklärt sich ferner damit einverstanden, dass alle nach der Erstinstallation der Software bereitgestellten Aktualisierungen oder sonstigen Änderungen der Software (i) als integraler Bestandteil der Anwendung angesehen werden und (ii) den Bestimmungen und Bedingungen dieses Vertrags unterliegen.
6. Wartung und Support
Wartung oder weitere Supportleistungen sind nicht Teil der Softwarelieferung. Sie sind – sofern sie vom Lizenzgeber angeboten werden - in einer separaten Vereinbarung zu regeln.
7. Laufzeit und Beendigung
Diese Vereinbarung tritt mit der Installation oder Nutzung der Software in Kraft und bleibt bis zur Beendigung durch den Lizenzgeber oder Lizenznehmer in Kraft.
Der Lizenznehmer kann diese Vereinbarung jederzeit durch Löschen der Software und aller Kopien davon beenden.
Diese Vereinbarung wird automatisch beendet, wenn der Lizenznehmer gegen eine der Bedingungen dieser Vereinbarung verstösst.
Ergänzend steht dem Lizenzgeber auch das Recht zu, diese Vereinbarung schriftlich oder in elektronischer Form fristlos zu kündigen, sofern der Lizenznehmer gegen Bedingungen dieser Vereinbarung verstösst.
Bei Beendigung der Vereinbarung hat der Lizenznehmer alle Kopien der Software zu zerstören. Die Rechte des Lizenzgebers werden durch die Beendigung nicht eingeschränkt und bestehen auch bei und nach Beendigung dieser Vereinbarung fort.
8. Änderungen an dieser Vereinbarung
Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, diese Vereinbarung jederzeit zu ändern oder zu ersetzen. Die aktuelle Version ist jederzeit auf www.lista.com einsehbar.
Indem der Lizenznehmer nach Inkrafttreten von Änderungen weiterhin auf die Anwendung zugreift oder sie nutzt, erklärt er sich mit den überarbeiteten Bedingungen einverstanden.
9. Schadloshaltung
Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, den Lizenzgeber und seine verbundenen Unternehmen sowie dessen Mitarbeiter schadlos zu halten von jeglichen Ansprüchen, die aufgrund von oder in Zusammenhang mit: (i) der Nutzung der Anwendung; (ii) der Verletzung dieser Vereinbarung oder eines Gesetzes oder einer Vorschrift; oder (iii) der Verletzung eines Rechts eines Dritten entstehen.
10. Haftungsausschluss
Die Software wird "so wie sie ist" ohne jegliche Garantie, Zusicherung oder Gewährleistung von oder Haftung für bestimmten Eigenschaften der Software zur Verfügung gestellt. Soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, lehnt der Lizenzgeber in seinem eigenen Namen und im Namen seiner verbundenen Unternehmen alle ausdrücklichen, stillschweigenden, gesetzlichen oder sonstigen Gewährleistungen und mögliche Haftungsansprüche in Bezug auf die Anwendung ab, einschließlich aller stillschweigenden Gewährleistungen der Eignung für einen bestimmten Zweck, des Eigentumsrechts und der Nichtverletzung von Rechten Dritter sowie Gewährleistungen, die sich aus dem Geschäftsverlauf, der Leistung, den Gepflogenheiten oder der Handelspraxis ergeben können. Ohne Einschränkung des Vorstehenden übernimmt der Lizenzgeber keine Garantie oder Verpflichtung und gibt keinerlei Zusicherungen ab, dass die Anwendung den Anforderungen des Lizenznehmers entspricht, die beabsichtigten Ergebnisse erzielt, mit anderer Software, Anwendungen, Systemen oder Diensten kompatibel ist oder zusammenarbeitet, ohne Unterbrechung funktioniert, Leistungs- oder Zuverlässigkeitsstandards erfüllt oder fehlerfrei ist oder dass Fehler oder Mängel behoben werden können oder werden. Ebenso übernimmt der Lizenzgeber keine Haftung für eventuellen Datenverlust und mögliche Folgenschäden eines Datenverlusts, der durch die Software ganz oder teilweise bedingt ist.
11. Haftungsbeschränkung
In keinem Fall haftet der Lizenzgeber für irgendwelche speziellen, zufälligen, indirekten oder Folgeschäden (einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Gewinn, Geschäftsunterbrechung, Verlust von Geschäftsinformationen oder anderen pekuniären Verlusten), die aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung der Software resultieren, selbst wenn der Lizenznehmer auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.
Der Lizenznehmer stimmt zu, dass gesetzliche Ansprüche gegenüber dem Lizenzgeber aus Produkthaftung soweit ausgeschlossen sind, wie dies rechtlich möglich ist.
12. Allgemeines
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung als ungültig oder nicht durchsetzbar erachtet werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung in vollem Umfang wirksam. Ungültige Bestimmungen werden durch gültige Bestimmungen ersetzt, die dem angestrebten Ziel der ungültigen Bestimmungen am nächsten kommen.
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich niedergelegt sind. Auf die vorstehende Klausel kann nur schriftlich verzichtet werden.
Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen der Schweiz.
Gerichtsstand ist Erlen, Schweiz.
Diese Vereinbarung stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung dar und ersetzt alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Absprachen, Vereinbarungen oder Verträge.
LISTA AG
Fabrikstrasse 1
CH-8586 Erlen
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